Unsere Schulleitung

Martin Meier-Schütze

Schulleiter

(Gesamtschuldirektor)

Jörn Rauscher

Stellvertretende Schulleitung (Direktorstellvertreter)

Sabine Mansfeld

Didaktische Leitung (Gesamtschulrektorin)

Markus Riebandt

Leiter der Sekundarstufe I (Gesamtschulrektor)

Janko Wellmeier

Leiter der Sekundarstufe II (Studiendirektor)

Dietrich Maetzel

Koordinator Sekundarstufe II (Studiendirektor)

Kollegium

Lehrkräfte

Claudia Beckmann

Katrin Bockskopf

Ralf Bohn

Dr. Eckard Bolsinger

Julia Buch

Nora Burmester

Christina Bullert

Petra Breitenfeld

Julia Cici

Jan Felix Cordes

Cornelius Dane

Alexander Demitschew

Jule Dienert

Stefanie Dieck

Gabriel Diaz

Eike Peter Dittmers

Sandra Eilers

Susann Emmerich

Sabrina Engert

Petra Erlach

Hendrik Fresen

Kim Frenzel

Stefanie Freytag

Cathrin Fuhrken

Kati Fritsch

Dr. Vera Gaide

Jana Gläser

Jan Göwecke

Mischa Goebel

Gesine Held

Ise Hand

Ursula Hedzic

Jerry Hoffmann

Uwe Jahn

Carsten Jungblut

René Kabacinski

Tahir Khan

Juliane Kasten

Claudia Kircher

Irina Kleinschmit von Lengefeld

Christiane Knappe

Tatjana Kröger

Jörn Kühl

Petra Langenbrink

Nicolai Lente

Jasmin Liedtke

Christoph Lindenau

Wiebke Lorey

Kristina Lüdemann

Maria Lütjohann-Smith

Sabine Mansfeld

Deutsch, Politik

Jan Maye

Dietrich Maetzel

Jana Marcinek

Martin Meier-Schütze

Deutsch, Geschichte

Alexander Mewes

Mathematik, Chemie

Lars Müller-Tornau

Mareike Nikolaus

Inken Nupnau

Gregor Pastoors

Dr. Jürgen Perschon

Müzeyyen Pollmann

Jorge Ponce

Arian Preusche

Rebecka Prigge

Felix Koch

Petra Redder

Ulrike Reineke

Annika Roettig

Christian Rohlfing

Christoph Sander

Petra Scheele

Folkert Schreiber

Thorsten Schütt

Arbeitslehre/Technik, Sozialkunde

Jörn Rauscher

Stellvertretende Schulleitung (Direktorstellvertreter)

Wiebke Rehl

Markus Riebandt

Leiter der Sekundarstufe I (Gesamtschulrektor)

Dr. Lukas Staden

Elisabeth Schidda

Lydia Tipke

Martin Thulke

Dr. Eva Thomas

Lena Tscheuschner

Hannes Vatthauer

Rabea Wallner

Stephan Wege

Janko Wellmeier

Marjan Wetzel 

Nina Willing

Anke Witt

Britta Wolgast

Nadine Wrage

Jahrgang 6

hola test

Schulprofil

Leitbild

Die IGS Lüneburg ist eine Schule für alle!

Wir begreifen die Vielfalt der Menschen an unserer Schule, die unterschiedliche soziale und kulturelle Herkunft ebenso wie die Vielfalt von Lernvoraussetzungen, Fähigkeiten und Interessen als Verpflichtung, als Chance und als Aufgabe.

Unsere pädagogische Verpflichtung sehen wir darin, jeden in seiner Eigenart anzunehmen und ihm individuell angemessene Entwicklungsmöglichkeiten zu einer eigenverantwortlichen, selbstbewussten und solidarischen Persönlichkeit zu eröffnen. Individualisierte Lernangebote,

Verantwortung für den eigenen Lernprozess, partnerschaftliches Lernen und gegenseitige Unterstützung sind dafür wichtige Elemente. Es kommt uns auf jeden Einzelnen an.

Wir sehen die Vielfalt der Menschen an unserer Schule und der mit unserer Schule verbundenen Menschen als Chance und besonderes Potenzial. Sie ermöglicht es, unterschiedliche Erfahrungen, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Unterricht einfließen zu lassen und diese zur Anregung, zur Bereicherung und zur gegenseitigen Unterstützung im Lernen zu nutzen. Der

Umgang mit Heterogenität bietet insbesondere dem sozialen und interkulturellen Lernen große Möglichkeiten. Die Vielfalt des beruflichen, sozialen und kulturellen Umfeldes unserer Schule eröffnet breite Kooperationsmöglichkeiten, die wir für den Unterricht und die Gestaltung des

Schullebens nutzen wollen.

Die Wahrnehmung dieser Chancen stellt für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft eine Aufgabe dar, die wir im vertrauensvollen und offenen Zusammenwirken von Lehrern, Schülern und Eltern bewältigen.

An unserer Schule entwickeln wir eine Lern- und Schulkultur,

  • in der Schülerinnen und Schüler mit Interesse sinnhaft lernen und zunehmend Verantwortung für ihr Lernen übernehmen
  • in der Schülerinnen und Schüler lernen, ihre eigenen Potentiale zu erkennen, diese zielstrebig zu entwickeln und auch mit Misserfolgen und Rückschlägen umzugehen
  • in der Schülerinnen und Schüler so weit wie möglich gemeinsam lernen, dabei aber auch unterschiedliche Ziele anstreben und individuelle Förderung erfahren
  • in der Schülerinnen und Schüler den Wert von Kooperation erfahren und Fähigkeiten zur Teamarbeit entwickeln können. Dazu schaffen wir Strukturen, die vielfältige Zusammenarbeit innerhalb der Lerngruppen, innerhalb der Schule und über die Schule hinaus ermöglichen
  • in der die Schülerinnen und Schüler an einer Schulgemeinschaft teilhaben, die geprägt ist von demokratischer Teilhabe, gegenseitiger Wertschätzung, von Gewaltfreiheit, Fairness und Zivilcourage
  • in der die Schule als ein Ort vielfältiger unterrichtlicher und außerunterrichtlicher Aktivitäten entwickelt wird, an dem sich Schüler und Lehrer gerne aufhalten, um konzentriert zu lernen, körperlich und künstlerisch aktiv zu sein oder sich entspannt zu begegnen.

Die IGS Lüneburg ist eine junge Schule, eine Schule im Werden. Sie wächst aus der engagierten Gestaltungsarbeit von Lehrern, Schülern und Eltern, ebenso wie aus offenem Diskurs, konstruktiver Kritik und vielfältigen Ideen zur Weiterentwicklung.

Schülervertretung

Die Schülervertretung der IGS Lüneburg wird jedes Jahr nach den Sommerferien neu von allen Schülerinnen und Schülern gewählt.

Sie setzt sich zusammen aus den

  • Schulsprecher*innen
  • Jahrgangssprecher*innen
  • Klassensprecher*innen
  • Fachkonferenzvertreter*innen
  • Klassenkonferenzvertreter*innen
  • Vertreter*innen der Beratungskonferenz
  • Vertreter*innen in der Gesamtkonferenz
  • Vertreter*innen für den Stadtschülerrat
  • Vertreter*innen für den Kreisschülerrat.

Insgesamt vertreten somit jedes Jahr ca. 250 Schülerinnen und Schüler der IGS Lüneburg die Wünsche und Ideen ihrer Mitschüler und Mitschülerinnen vor der Schulleitung und dem Kollegium, dem Schulvorstand und in den Schulausschüssen des Landkreises und der Stadt Lüneburg.

Im Schuljahr 2021/2022 setzt sich das Schülersprecherteam (SST) so zusammen:

Dieses Team trifft sich regelmäßig, unter anderem, um den Schülerrat zu organisieren.

Der Schülerrat (SR) ist die Versammlung aller Klassensprecher*innen und findet unter normalen Bedingungen regelmäßig statt, nämlich ungefähr alle 3 bis 4 Wochen. Dort haben sich die Klassensprecher*innen in 3 Gruppen aufgeteilt: Unter-SR (Jahrgänge 5-7), Mittel-SR (Jahrgänge 8-10) und Ober-SR (Jahrgänge 11-13).

Im Schülerrat tragen die Klassensprecher*innen die Wünsche, Ideen und Unzufriedenheiten aus den Klassen zusammen und überlegen gemeinsam in Kleingruppen, wie Veränderungen am besten herbeigeführt werden können.

Die Schülervertretung wird von 2 Beratungslehrkräften unterstützt, im Schuljahr 2020/21 sind das Sonja Hollstein und Mareike Nikolaus. 

Stand: November 2021

Schulelternrat

Der Schulelternrat bildet sich aus zwei Elternvertreter:innen je Klasse. Diese werden alle zwei Jahre neu gewählt. Elternvertreter:innen vertreten die Interessen der Eltern und gestalten in deren Sinne in der Schulgemeinschaft mit. Sie unterstützen und bereichern, vermitteln aber auch in schwierigen Fragen innerhalb dieser Gemeinschaft. Die Elternvertreter:innen treffen sich in der Regel zwei Mal im Schulhalbjahr zur Schulelternratssitzung. Dort werden Informationen ausgetauscht und Positionen der Elternschaft entwickelt, die dann in Gremien der Schule eingebracht werden. Aus dem Schulelternrat heraus können weitere Ausschüsse zu verschiedenen Themen gebildet werden. Solche Arbeitsgemeinschaften sind grundsätzlich auch für Schüler:innen und Lehrer:innen offen. Alle zwei Jahre wählt der Schulelternrat Vorsitz und Stellvertretung, jedes Jahr werden für den erweiterten Vorstand Jahrgangssprecher gewählt. In der ersten Schulelternratssitzung im Schuljahr finden auch die Wahlen für die Konferenzvertreter und alle zwei Jahre für den Schulvorstand statt, diese Ämter stehen aber grundsätzlich allen Eltern offen.

Wer Interesse an der Elternarbeit hat, melde sich bitte gerne unter: ser-igs-lueneburg@gmx.de

Wir freuen uns auf Euch!

Claudia Schievelbein (links im Bild) und Gesa Schütte

Schulvorstand

Der Schulvorstand hat

  1. bei Schulen mit bis zu 20 Lehrkräften 8 Mitglieder,
  2. bei Schulen mit 21 bis 50 Lehrkräften 12 Mitglieder,
  3. bei Schulen mit über 50 Lehrkräften 16 Mitglieder,
  4. bei berufsbildenden Schulen mit bis zu 50 Lehrkräften 12 Mitglieder,
  5. bei berufsbildenden Schulen mit über 50 Lehrkräften 24 Mitglieder. 

Dabei beträgt die Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte die Hälfte und die Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler jeweils ein Viertel der Mitglieder nach Satz 1. 3Die Anzahl der Lehrkräfte nach Satz 1 richtet sich danach, wie viele vollbeschäftigte Lehrkräfte nötig wären, um den an der Schule von allen Lehrkräften erteilten Unterricht zu übernehmen. 4Der Schulvorstand entscheidet mit der Mehrheit der abgegebenen auf ja oder nein lautenden Stimmen. 5Hat eine Schule weniger als vier Lehrkräfte, so nimmt die Gesamtkonferenz die Aufgaben des Schulvorstands wahr.

8 Lehrkräfte einschließlich Schulleiterin

4 Elternvertreter

4 Schülervertreter

Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte nach Absatz 1 sind die Schulleiterin oder der Schulleiter und die übrigen durch die Gesamtkonferenz bestimmten Lehrkräfteoder pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Es werden gewählt die Vertreterinnen und Vertreter

  1. der Erziehungsberechtigten vom Schulelternrat,
  2. der Schülerinnen und Schüler vom Schülerrat,
  3. der Lehrkräfte und der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Gesamtkonferenz; dabei haben Stimmrecht nur die Mitglieder der Gesamtkonferenz nach § 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a bis e.

Für die Personen nach Satz 1 Nrn. 1 bis 3 sind auch Stellvertreterinnen oder Stellvertreter zu wählen. 3Die Vertreterinnen und Vertreter nach Satz 1 werden für ein Schuljahr oder für zwei Schuljahre gewählt. 4Für die Personen nach Satz 1 Nr. 1 gilt § 91 Abs. 1 und 3 bis 5 und für die Personen nach Satz 1 Nr. 2 gilt § 75 Abs. 2 bis 4 entsprechend.

Den Vorsitz im Schulvorstand führt die Schulleiterin oder der Schulleiter. 2Sie oder er entscheidet bei Stimmengleichheit.

Der Schulvorstand kann weitere Personen als beratende Mitglieder berufen. 

Beteiligung des Schulträgers 

  1. Der Schulträger wird zu allen Sitzungen des Schulvorstandes eingeladen.2Er erhält alle Sitzungsunterlagen. 3Eine Vertreterin oder ein Vertreter des Schulträgers kann an allen Sitzungen des Schulvorstandes mit Rede- und Antragsrecht teilnehmen.4Sie oder er nimmt nicht an den Abstimmungen teil.
  2. Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulträger über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule.
  3. Die übrigen Rechte des Schulträgers bleiben unberührt.

Leitung

Den Vorsitz im Schulvorstand führt die Schulleiterin oder der Schulleiter. Sie oder er entscheidet bei Stimmengleichheit.

Sitzungshäufigkeit

2x im Jahr

Themen / Beschlüsse

Der Schulvorstand entscheidet über

  1. die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume, 
  2. den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters, 
  3. die Beteiligung berufsbildender Schulen an Maßnahmen Dritter (§ 21 Abs. 3),
  4. Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung einer Ganztagsschule (§ 23 Abs. 1 Satz 1) oder eines Ganztagsschulzugs (§ 23 Abs. 5 Satz 1),
  5. die Zusammenarbeit mit anderen Schulen (§ 25 Abs. 1), 
  6. das Führen der Eingangsstufe (§ 6 Abs. 4 Satz 1) und das Führen des 3. und 4. Schuljahrgangs als pädagogische Einheit (§ 6 Abs. 4 Satz 3),
  7. die Vorschläge an die Schulbehörde zur Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters (§ 45 Abs. 1 Satz 3), der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters (§ 52 Abs. 3 Satz 1) sowie anderer Beförderungsstellen (§ 52 Abs. 3 Satz 2),
  8. die Abgabe der Stellungnahmen zur Herstellung des Benehmens bei der Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters (§ 45 Abs. 2 Satz 1 und § 48 Abs. 2 Satz 1) und bei der Besetzung der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters (§ 52 Abs. 3 Satz 3),
  9. die Form, in der die Oberschule geführt wird (§ 10a Abs. 2 Satz 1), und darüber, in welchen Fächern und Schuljahrgängen der Oberschule der Unterricht jahrgangsbezogen und in welchen er schulzweigspezifisch erteilt wird,
  10. die Ausgestaltung der Stundentafel, 
  11. Schulpartnerschaften, 
  12. die von der Schule bei der Namensgebung zu treffenden Mitwirkungsentscheidungen (§ 107), 
  13. Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung von Schulversuchen (§ 22),
  14. Vorschläge der berufsbildenden Schulen an den Schulträger für Anträge auf Genehmigung schulorganisatorischer Entscheidungen sowie”
  15. Grundsätze für:

a) Die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Grundschulen

b) die Durchführung von Projektwochen

c) die Werbung und das Sponsoring in der Schule und

d) die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3

Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung. Will die Gesamtkonferenz von den Entwürfen des Schulvorstandes für das Schulprogramm oder für die Schulordnung abweichen, so ist das Benehmen mit dem Schulvorstand herzustellen.

Gremien

Mitglieder der Gesamtkonferenz sind 

mit Stimmrecht:

a) die Schulleiterin oder der Schulleiter,

b) die weiteren hauptamtlich oder hauptberuflich an der Schule tätigen Lehrkräfte,

c) so viele Vertreterinnen oder Vertreter der anderen Lehrkräfte, wie vollbeschäftigte Lehrkräfte nötig wären, um den von den anderen Lehrkräften erteilten Unterricht zu übernehmen,

d) die der Schule zur Ausbildung zugewiesenen Referendarinnen und Referendare, Anwärterinnen und Anwärter,

e) die hauptamtlich oder hauptberuflich an der Schule tätigen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

f) eine Vertreterin oder ein Vertreter der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in einem Beschäftigungsverhältnis zum Land stehen,

g) eine Vertreterin oder ein Vertreter der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in einem Beschäftigungsverhältnis zum Schulträger stehen,

h) in Gesamtkonferenzen mit 

– mehr als 70 stimmberechtigten Mitgliedern nach den Buchstaben a bis d je 18,

– 51 bis 70 stimmberechtigten Mitgliedern nach den Buchstaben a bis d je 14, 

– 31 bis 50 stimmberechtigten Mitgliedern nach den Buchstaben a bis d je zehn, 

– 11 bis 30 stimmberechtigten Mitgliedern nach den Buchstaben a bis d je sechs, 

– bis zu 10 stimmberechtigten Mitgliedern nach den Buchstaben a bis d je vier

Vertreterinnen oder Vertreter der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler;

beratend:

a) die nicht stimmberechtigten Lehrkräfte, 

b) eine Vertreterin oder ein Vertreter des Schulträgers, 

c) je zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, sofern die Schule eine Berufsschule ist oder eine solche umfasst.

Leitung

Die Schulleiterin ist Vorgesetzte und der Schulleiter ist Vorgesetzter aller an der Schule tätigen Personen, besucht und berät die an der Schule tätigen Lehrkräfte im Unterricht und trifft Maßnahmen zur Personalwirtschaft einschließlich der Personalentwicklung. Sie oder er sorgt für die Einhaltung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften und der Schulordnung.

Sitzungshäufigkeit

2x im Schuljahr

Auftrag

Die Gesamtkonferenz entscheidet, soweit nicht die Zuständigkeit einer Teilkonferenz oder einer Bildungsgangs- oder Fachgruppe gegeben ist, über 

  1. das Schulprogramm,
  2. die Schulordnung,
  3. die Geschäfts- und Wahlordnungen der Konferenzen und Ausschüsse,
  4. den Vorschlag der Schule nach § 44 Abs. 3 sowie
  5. Grundsätze für

a) Leistungsbewertung und Beurteilung und

b) Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung

Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet die Gesamtkonferenz über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule.

Themen / Beschlüsse

Für Fächer oder Gruppen von Fächern richtet die Gesamtkonferenz Fachkonferenzen ein. Diese entscheiden im Rahmen der Beschlüsse der Gesamtkonferenz über die Angelegenheiten, die ausschließlich den jeweiligen fachlichen Bereich betreffen, insbesondere die Art der Durchführung der Lehrpläne und Rahmenrichtlinien (§ 122 Abs. 1 und 2) sowie die Einführung von Schulbüchern.

Bei Angelegenheiten, die nicht ausschließlich den fachlichen Bereich einer Fachkonferenz betreffen, entscheidet die Gesamtkonferenz, welche Konferenz für die Angelegenheiten zuständig ist.

Die Gesamtkonferenz kann für weitere organisatorische Bereiche, insbesondere für Jahrgänge und Schulstufen, zusätzliche Teilkonferenzen einrichten. Diese entscheiden über Angelegenheiten, die ausschließlich den jeweiligen Bereich betreffen, sofern die Gesamtkonferenz sie ihnen übertragen hat. 

Teilkonferenzen können ihren Vorsitzenden mit deren Einverständnis bestimmte Aufgaben ihrer Zuständigkeitsbereiche zur selbständigen Erledigung übertragen.

Den Teilkonferenzen gehören als Mitglieder mit Stimmrecht an:

mindestens je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler.

die in dem jeweiligen Bereich tätigen Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

die Referendarinnen und Referendare sowie die Anwärterinnen und Anwärter, die in dem jeweiligen Bereich eigenverantwortlich Unterricht erteilen, und

Förderverein

Warum ein Förderverein?

Der Schulträger ist nicht in jeder Hinsicht zuständig für das vielfältige Engagement, welches an unserer Schule gelebt wird. Durch uns können kulturelle Bildung, Gemeinschaft fördernde Aktivitäten oder neue Ausstattung für die Fachbereiche gefördert werden. So manche Familie lebt mit wenig finanziellen Mitteln, fällt aber bei den Sozialleistungen durch das Raster und kann durch uns unbürokratisch eine angemessene Unterstützung erhalten.

Mitgliedschaft

Mit € 12,- pro Schuljahr – oder mehr – werden Sie Teil der solidarischen Gemeinschaft. Wir freuen uns über stille Mitglieder genauso wie über  engagierte Menschen, die sich während der Schullaufbahn ihrer Kinder in die Vorstandsarbeit einbringen mögen. Der Vorstand besteht aus ganz „normalen“ Eltern, die sich neben ihren eigentlichen Berufen und Tätigkeiten vorgenommen haben die Schulzeit unserer Kinder noch ein bisschen schöner zu machen.

Der Vorstand

Sven Heitmann/ 1. Vorsitz; Sabine Wiesegart/ Kassenwart; Beate Thilo/ Schriftführerin; Astrid Csuraij/ 2. Vorsitz.

Unsere Ziele

Als Förderverein möchten wir vor allem das Engagement an der Schule mitfinanzieren und Teilhabe aller Schüler:innen sicherstellen.

So manche Vorhaben werden nicht durch den Schulträger finanziert und hier möchten wir zur Stelle sein: Lehrer:innen, Eltern, Schüler:innen – die ganze Schulgemeinschaft soll durch unsere finanzielle Unterstützung gestärkt und flankiert werden. 

Förderung beantragen

Ganz einfach: Die Förderung kann direkt Online beantragt werden.

Mitglieder der Gesamtkonferenz sind 

mit Stimmrecht:

a) die Schulleiterin oder der Schulleiter,

b) die weiteren hauptamtlich oder hauptberuflich an der Schule tätigen Lehrkräfte,

c) so viele Vertreterinnen oder Vertreter der anderen Lehrkräfte, wie vollbeschäftigte Lehrkräfte nötig wären, um den von den anderen Lehrkräften erteilten Unterricht zu übernehmen,

d) die der Schule zur Ausbildung zugewiesenen Referendarinnen und Referendare, Anwärterinnen und Anwärter,

e) die hauptamtlich oder hauptberuflich an der Schule tätigen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

f) eine Vertreterin oder ein Vertreter der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in einem Beschäftigungsverhältnis zum Land stehen,

g) eine Vertreterin oder ein Vertreter der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in einem Beschäftigungsverhältnis zum Schulträger stehen,

h) in Gesamtkonferenzen mit 

– mehr als 70 stimmberechtigten Mitgliedern nach den Buchstaben a bis d je 18,

– 51 bis 70 stimmberechtigten Mitgliedern nach den Buchstaben a bis d je 14, 

– 31 bis 50 stimmberechtigten Mitgliedern nach den Buchstaben a bis d je zehn, 

– 11 bis 30 stimmberechtigten Mitgliedern nach den Buchstaben a bis d je sechs, 

– bis zu 10 stimmberechtigten Mitgliedern nach den Buchstaben a bis d je vier

Vertreterinnen oder Vertreter der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler;

beratend:

a) die nicht stimmberechtigten Lehrkräfte, 

b) eine Vertreterin oder ein Vertreter des Schulträgers, 

c) je zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, sofern die Schule eine Berufsschule ist oder eine solche umfasst.

Leitung

Die Schulleiterin ist Vorgesetzte und der Schulleiter ist Vorgesetzter aller an der Schule tätigen Personen, besucht und berät die an der Schule tätigen Lehrkräfte im Unterricht und trifft Maßnahmen zur Personalwirtschaft einschließlich der Personalentwicklung. Sie oder er sorgt für die Einhaltung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften und der Schulordnung.

Sitzungshäufigkeit

2x im Schuljahr

Auftrag

Die Gesamtkonferenz entscheidet, soweit nicht die Zuständigkeit einer Teilkonferenz oder einer Bildungsgangs- oder Fachgruppe gegeben ist, über 

  1. das Schulprogramm,
  2. die Schulordnung,
  3. die Geschäfts- und Wahlordnungen der Konferenzen und Ausschüsse,
  4. den Vorschlag der Schule nach § 44 Abs. 3 sowie
  5. Grundsätze für

a) Leistungsbewertung und Beurteilung und

b) Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung

Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet die Gesamtkonferenz über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule.

Themen / Beschlüsse

Für Fächer oder Gruppen von Fächern richtet die Gesamtkonferenz Fachkonferenzen ein. Diese entscheiden im Rahmen der Beschlüsse der Gesamtkonferenz über die Angelegenheiten, die ausschließlich den jeweiligen fachlichen Bereich betreffen, insbesondere die Art der Durchführung der Lehrpläne und Rahmenrichtlinien (§ 122 Abs. 1 und 2) sowie die Einführung von Schulbüchern.

Bei Angelegenheiten, die nicht ausschließlich den fachlichen Bereich einer Fachkonferenz betreffen, entscheidet die Gesamtkonferenz, welche Konferenz für die Angelegenheiten zuständig ist.

Die Gesamtkonferenz kann für weitere organisatorische Bereiche, insbesondere für Jahrgänge und Schulstufen, zusätzliche Teilkonferenzen einrichten. Diese entscheiden über Angelegenheiten, die ausschließlich den jeweiligen Bereich betreffen, sofern die Gesamtkonferenz sie ihnen übertragen hat. 

Teilkonferenzen können ihren Vorsitzenden mit deren Einverständnis bestimmte Aufgaben ihrer Zuständigkeitsbereiche zur selbständigen Erledigung übertragen.

Den Teilkonferenzen gehören als Mitglieder mit Stimmrecht an:

  1. die in dem jeweiligen Bereich tätigen Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
  2. die Referendarinnen und Referendare sowie die Anwärterinnen und Anwärter, die in dem jeweiligen Bereich eigenverantwortlich Unterricht erteilen, und
  3. mindestens je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler.
Organigramm

Jahrgangsteams

  • 5

  • 6

  • 7

  • 8

  • 9

  • 10

  • 11

Jahrgang 5

Stephan Wege

Nicolai Sievert

Irina Kleinschmit von Lengefeld

Ise Hand

Jan Göwecke

Inken Nupnau

Alexander Demitschew

Ulrike Reineke

Elisabeth Schidda

Maria Lütjohann-Smith

Marjan Wetzel 

Jahrgang 7

Arian Preusche

Annika Roettig

Petra Langenbrink

Joline Stark

Kati Fritsch

Hannes Vatthauer

Lars Müller-Tornau

Claudia Kircher

Jörn Kühl

Jahrgang 8

Martin Thulke

Jana Gläser

Uwe Jahn

Cathrin Fuhrken

Thorsten Schütt

René Kabacinski

Jasmin Liedtke

Dr. Lukas Staden

Christina Bullert

Kim Frenzel

Jahrgang 9

Müzeyyen Pollman

Kristina Lüdemann

Eike Peter Dittmers

Julia Cici

Nicolai Lente

Nina Willing

Jerry Hoffmann

Jana Marcinek

Dr. Eckard Bolsinger

Julia Buch

Jahrgang 10

Susan Tews

Sabrina Engert

Gesine Held

Carsten Jungblut

Tatjana Kröger

Christian Rohlfing

Anke Witt

Mareike Nikolaus

Cornelius Dane

Wiebke Lorey

Jahrgang 11

Gabriel Diaz Loo

Dr. Vera Gaide

Mischa Goebel

Volker Simonsen

Katrin Bockskopf

Stefan Schlee

Lena Tscheuschner

Jahrgang 6

Wiebke Rehl

Jan Maye

Jule Dienert

Tahir Khan

Rebecka Prigge

Gregor Pastoors

Susann Emmerich

Felix Koch Ramos

Petra Redder

Jan Felix Cordes

Britta Wolgast

Förderschullehrkräfte

Ulrike Jöcks

Jan Augustin

Thomas Liebetanz

Miriam Irmann

Schulsozialarbeit

Sofian Messaoud

Andreas Kattenstroth

Maja Nippert

Nichtlehrendes Personal

Die besten Sekretärinnen der Welt!

Frau Pomaska

Frau Trowski

Im Schulalltag sind Sie unsere verlässliche Stütze.

Siegmar Franke

Stefan Otte

Rame Samara

Andrea Schneider

Svenja Teltschow

Claus Bitschkat

IMPRESSUM

DATENSCHUTZ

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