Unsere Schulleitung

Martin Meier-Schütze
Schulleiter
(Gesamtschuldirektor)

Jörn Rauscher
Stellvertretende Schulleitung (Direktorstellvertreter)

Sabine Mansfeld
Didaktische Leitung (Gesamtschulrektorin)

Markus Riebandt
Leiter der Sekundarstufe I (Gesamtschulrektor)

Janko Wellmeier
Leiter der Sekundarstufe II (Studiendirektor)

Dietrich Maetzel
Koordinator Sekundarstufe II (Studiendirektor)
Kollegium
Lehrkräfte

Claudia Beckmann
Mathematik, Musik

Katrin Bockskopf
Deutsch, Französisch

Ralf Bohn
Chemie, Sport

Dr. Eckard Bolsinger
Politik-Wirtschaft, Werte und Normen

Julia Buch
Biologie, Sport

Nora Burmester
Englisch, Französisch, Spanisch

Christina Bullert
Kunst, Mathematik

Petra Breitenfeld
Englisch, Musik

Julia Cici
Mathematik, Politik-Wirtschaft

Jan Felix Cordes
Deutsch, Geschichte

Cornelius Dane
Mathematik, Deutsch

Alexander Demitschew
Chemie, Mathematik

Jule Dienert
Mathematik, Sport

Stefanie Dieck
Mathematik, Wirtschaft

Gabriel Diaz
Spanisch, Geschichte

Eike Peter Dittmers
Musik, Sport

Sandra Eilers
Deutsch, Englisch

Susann Emmerich
Latein, Biologie

Sabrina Engert
Latein, Religion, Darstellendes Spiel

Petra Erlach
Latein, Religion

Hendrik Fresen
Englisch, Religion

Kim Frenzel
Französisch, Sport

Stefanie Freytag
Musik, Deutsch

Cathrin Fuhrken
Englisch, Kunst

Kati Fritsch
Mathematik, Biologie

Dr. Vera Gaide
Englisch, Religion

Jana Gläser
Werte und Normen, Erdkunde

Jan Göwecke
Deutsch, Geschichte

Mischa Goebel
Biologie, Chemie

Gesine Held
Kunst, Deutsch

Ise Hand
Biologie, Latein, Darstellendes Spiel

Ursula Hedzic
Spanisch, Englisch

Jerry Hoffmann
Deutsch, Geschichte

Uwe Jahn
Englisch, Deutsch

Carsten Jungblut
Werken-Kunst, Sport, Deutsch

René Kabacinski
Chemie, Erdkunde

Tahir Khan
Mathematik, Sport

Juliane Kasten
Spanisch, Erdkunde, Deutsch

Claudia Kircher
Deutsch, Kunst

Irina Kleinschmit von Lengefeld
Biologie, Deutsch, Darstellendes Spiel

Christiane Knappe
Deutsch, Englisch

Tatjana Kröger
Englisch, Sport

Jörn Kühl
Geschichte, Politik-Wirtschaft

Petra Langenbrink
Kunst, Englisch

Nicolai Lente
Deutsch, Erdkunde

Jasmin Liedtke
Englisch, Geschichte, Italienisch

Christoph Lindenau
Biologie, Werte und Normen

Wiebke Lorey
Englisch, Politik-Wirtschaft

Kristina Lüdemann
Deutsch, Französisch

Maria Lütjohann-Smith
Kunst, Deutsch

Sabine Mansfeld
Deutsch, Politik

Jan Maye
Biologie, Deutsch

Dietrich Maetzel
Biologie, Mathematik, Sport

Jana Marcinek
Mathematik, Religion

Martin Meier-Schütze
Deutsch, Geschichte

Alexander Mewes
Mathematik, Chemie

Lars Müller-Tornau
Sport, Deutsch

Mareike Nikolaus
Wirtschaft, Mathematik

Inken Nupnau
Religion, Geschichte

Gregor Pastoors
Geschichte, Latein

Dr. Jürgen Perschon
Sport, Erdkunde

Müzeyyen Pollmann
Deutsch, Kunst

Jorge Ponce
Spanisch, Kunst

Arian Preusche
Sport, Werte und Normen

Rebecka Prigge
Deutsch, Musik

Felix Koch
Chemie, Geschichte

Petra Redder
Mathematik, Deutsch

Ulrike Reineke
Biologie, AWT

Annika Roettig
Englisch, Chemie, Mathematik

Christian Rohlfing
Englisch, Musik, Deutsch

Christoph Sander
Mathematik, Musik

Petra Scheele
Chemie, Biologie

Folkert Schreiber
Englisch, Sport

Thorsten Schütt
Arbeitslehre/Technik, Sozialkunde

Jörn Rauscher
Stellvertretende Schulleitung (Direktorstellvertreter)

Wiebke Rehl
Deutsch, Religion

Markus Riebandt
Leiter der Sekundarstufe I (Gesamtschulrektor)

Dr. Lukas Staden
Politik/Wirtschaft, Werte und Normen

Elisabeth Schidda
Sport, Erdkunde

Lydia Tipke
Englisch, Religion

Martin Thulke
Geschichte, Sport

Dr. Eva Thomas
Englisch, Werte und Normen

Lena Tscheuschner
Mathematik, Chemie

Hannes Vatthauer
Geschichte, Politik

Rabea Wallner
Mathematik, Physik

Stephan Wege
Sport, Biologie

Janko Wellmeier
Physik, Mathematik

Marjan Wetzel
Geschichte, Latein, GSL, Werte und Normen

Nina Willing
Sport, Englisch

Anke Witt
Geschichte, Deutsch

Britta Wolgast
Religion, Sport, Französisch

Nadine Wrage
Latein, Geschichte
Jahrgang 6
hola test
Schulprofil
Leitbild
Die IGS Lüneburg ist eine Schule für alle!
Wir begreifen die Vielfalt der Menschen an unserer Schule, die unterschiedliche soziale und kulturelle Herkunft ebenso wie die Vielfalt von Lernvoraussetzungen, Fähigkeiten und Interessen als Verpflichtung, als Chance und als Aufgabe.
Unsere pädagogische Verpflichtung sehen wir darin, jeden in seiner Eigenart anzunehmen und ihm individuell angemessene Entwicklungsmöglichkeiten zu einer eigenverantwortlichen, selbstbewussten und solidarischen Persönlichkeit zu eröffnen. Individualisierte Lernangebote,
Verantwortung für den eigenen Lernprozess, partnerschaftliches Lernen und gegenseitige Unterstützung sind dafür wichtige Elemente. Es kommt uns auf jeden Einzelnen an.
Wir sehen die Vielfalt der Menschen an unserer Schule und der mit unserer Schule verbundenen Menschen als Chance und besonderes Potenzial. Sie ermöglicht es, unterschiedliche Erfahrungen, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Unterricht einfließen zu lassen und diese zur Anregung, zur Bereicherung und zur gegenseitigen Unterstützung im Lernen zu nutzen. Der
Umgang mit Heterogenität bietet insbesondere dem sozialen und interkulturellen Lernen große Möglichkeiten. Die Vielfalt des beruflichen, sozialen und kulturellen Umfeldes unserer Schule eröffnet breite Kooperationsmöglichkeiten, die wir für den Unterricht und die Gestaltung des
Schullebens nutzen wollen.
Die Wahrnehmung dieser Chancen stellt für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft eine Aufgabe dar, die wir im vertrauensvollen und offenen Zusammenwirken von Lehrern, Schülern und Eltern bewältigen.
An unserer Schule entwickeln wir eine Lern- und Schulkultur,
- in der Schülerinnen und Schüler mit Interesse sinnhaft lernen und zunehmend Verantwortung für ihr Lernen übernehmen
- in der Schülerinnen und Schüler lernen, ihre eigenen Potentiale zu erkennen, diese zielstrebig zu entwickeln und auch mit Misserfolgen und Rückschlägen umzugehen
- in der Schülerinnen und Schüler so weit wie möglich gemeinsam lernen, dabei aber auch unterschiedliche Ziele anstreben und individuelle Förderung erfahren
- in der Schülerinnen und Schüler den Wert von Kooperation erfahren und Fähigkeiten zur Teamarbeit entwickeln können. Dazu schaffen wir Strukturen, die vielfältige Zusammenarbeit innerhalb der Lerngruppen, innerhalb der Schule und über die Schule hinaus ermöglichen
- in der die Schülerinnen und Schüler an einer Schulgemeinschaft teilhaben, die geprägt ist von demokratischer Teilhabe, gegenseitiger Wertschätzung, von Gewaltfreiheit, Fairness und Zivilcourage
- in der die Schule als ein Ort vielfältiger unterrichtlicher und außerunterrichtlicher Aktivitäten entwickelt wird, an dem sich Schüler und Lehrer gerne aufhalten, um konzentriert zu lernen, körperlich und künstlerisch aktiv zu sein oder sich entspannt zu begegnen.
Die IGS Lüneburg ist eine junge Schule, eine Schule im Werden. Sie wächst aus der engagierten Gestaltungsarbeit von Lehrern, Schülern und Eltern, ebenso wie aus offenem Diskurs, konstruktiver Kritik und vielfältigen Ideen zur Weiterentwicklung.
Schülervertretung
Die Schülervertretung der IGS Lüneburg wird jedes Jahr nach den Sommerferien neu von allen Schülerinnen und Schülern gewählt.
Sie setzt sich zusammen aus den
- Schulsprecher*innen
- Jahrgangssprecher*innen
- Klassensprecher*innen
- Fachkonferenzvertreter*innen
- Klassenkonferenzvertreter*innen
- Vertreter*innen der Beratungskonferenz
- Vertreter*innen in der Gesamtkonferenz
- Vertreter*innen für den Stadtschülerrat
- Vertreter*innen für den Kreisschülerrat.
Insgesamt vertreten somit jedes Jahr ca. 250 Schülerinnen und Schüler der IGS Lüneburg die Wünsche und Ideen ihrer Mitschüler und Mitschülerinnen vor der Schulleitung und dem Kollegium, dem Schulvorstand und in den Schulausschüssen des Landkreises und der Stadt Lüneburg.
Im Schuljahr 2021/2022 setzt sich das Schülersprecherteam (SST) so zusammen:
Dieses Team trifft sich regelmäßig, unter anderem, um den Schülerrat zu organisieren.
Der Schülerrat (SR) ist die Versammlung aller Klassensprecher*innen und findet unter normalen Bedingungen regelmäßig statt, nämlich ungefähr alle 3 bis 4 Wochen. Dort haben sich die Klassensprecher*innen in 3 Gruppen aufgeteilt: Unter-SR (Jahrgänge 5-7), Mittel-SR (Jahrgänge 8-10) und Ober-SR (Jahrgänge 11-13).
Im Schülerrat tragen die Klassensprecher*innen die Wünsche, Ideen und Unzufriedenheiten aus den Klassen zusammen und überlegen gemeinsam in Kleingruppen, wie Veränderungen am besten herbeigeführt werden können.
Die Schülervertretung wird von 2 Beratungslehrkräften unterstützt, im Schuljahr 2020/21 sind das Sonja Hollstein und Mareike Nikolaus.
Stand: November 2021
Schulelternrat

Der Schulelternrat bildet sich aus zwei Elternvertreter:innen je Klasse. Diese werden alle zwei Jahre neu gewählt. Elternvertreter:innen vertreten die Interessen der Eltern und gestalten in deren Sinne in der Schulgemeinschaft mit. Sie unterstützen und bereichern, vermitteln aber auch in schwierigen Fragen innerhalb dieser Gemeinschaft. Die Elternvertreter:innen treffen sich in der Regel zwei Mal im Schulhalbjahr zur Schulelternratssitzung. Dort werden Informationen ausgetauscht und Positionen der Elternschaft entwickelt, die dann in Gremien der Schule eingebracht werden. Aus dem Schulelternrat heraus können weitere Ausschüsse zu verschiedenen Themen gebildet werden. Solche Arbeitsgemeinschaften sind grundsätzlich auch für Schüler:innen und Lehrer:innen offen. Alle zwei Jahre wählt der Schulelternrat Vorsitz und Stellvertretung, jedes Jahr werden für den erweiterten Vorstand Jahrgangssprecher gewählt. In der ersten Schulelternratssitzung im Schuljahr finden auch die Wahlen für die Konferenzvertreter und alle zwei Jahre für den Schulvorstand statt, diese Ämter stehen aber grundsätzlich allen Eltern offen.
Wer Interesse an der Elternarbeit hat, melde sich bitte gerne unter: ser-igs-lueneburg@gmx.de
Wir freuen uns auf Euch!
Claudia Schievelbein (links im Bild) und Gesa Schütte
Schulvorstand
Der Schulvorstand hat
- bei Schulen mit bis zu 20 Lehrkräften 8 Mitglieder,
- bei Schulen mit 21 bis 50 Lehrkräften 12 Mitglieder,
- bei Schulen mit über 50 Lehrkräften 16 Mitglieder,
- bei berufsbildenden Schulen mit bis zu 50 Lehrkräften 12 Mitglieder,
- bei berufsbildenden Schulen mit über 50 Lehrkräften 24 Mitglieder.
Dabei beträgt die Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte die Hälfte und die Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler jeweils ein Viertel der Mitglieder nach Satz 1. 3Die Anzahl der Lehrkräfte nach Satz 1 richtet sich danach, wie viele vollbeschäftigte Lehrkräfte nötig wären, um den an der Schule von allen Lehrkräften erteilten Unterricht zu übernehmen. 4Der Schulvorstand entscheidet mit der Mehrheit der abgegebenen auf ja oder nein lautenden Stimmen. 5Hat eine Schule weniger als vier Lehrkräfte, so nimmt die Gesamtkonferenz die Aufgaben des Schulvorstands wahr.
8 Lehrkräfte einschließlich Schulleiterin
4 Elternvertreter
4 Schülervertreter
Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte nach Absatz 1 sind die Schulleiterin oder der Schulleiter und die übrigen durch die Gesamtkonferenz bestimmten Lehrkräfteoder pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Es werden gewählt die Vertreterinnen und Vertreter
- der Erziehungsberechtigten vom Schulelternrat,
- der Schülerinnen und Schüler vom Schülerrat,
- der Lehrkräfte und der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Gesamtkonferenz; dabei haben Stimmrecht nur die Mitglieder der Gesamtkonferenz nach § 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a bis e.
Für die Personen nach Satz 1 Nrn. 1 bis 3 sind auch Stellvertreterinnen oder Stellvertreter zu wählen. 3Die Vertreterinnen und Vertreter nach Satz 1 werden für ein Schuljahr oder für zwei Schuljahre gewählt. 4Für die Personen nach Satz 1 Nr. 1 gilt § 91 Abs. 1 und 3 bis 5 und für die Personen nach Satz 1 Nr. 2 gilt § 75 Abs. 2 bis 4 entsprechend.
Den Vorsitz im Schulvorstand führt die Schulleiterin oder der Schulleiter. 2Sie oder er entscheidet bei Stimmengleichheit.
Der Schulvorstand kann weitere Personen als beratende Mitglieder berufen.
Beteiligung des Schulträgers
- Der Schulträger wird zu allen Sitzungen des Schulvorstandes eingeladen.2Er erhält alle Sitzungsunterlagen. 3Eine Vertreterin oder ein Vertreter des Schulträgers kann an allen Sitzungen des Schulvorstandes mit Rede- und Antragsrecht teilnehmen.4Sie oder er nimmt nicht an den Abstimmungen teil.
- Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulträger über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule.
- Die übrigen Rechte des Schulträgers bleiben unberührt.
Leitung
Den Vorsitz im Schulvorstand führt die Schulleiterin oder der Schulleiter. Sie oder er entscheidet bei Stimmengleichheit.
Sitzungshäufigkeit
2x im Jahr
Themen / Beschlüsse
Der Schulvorstand entscheidet über
- die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume,
- den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters,
- die Beteiligung berufsbildender Schulen an Maßnahmen Dritter (§ 21 Abs. 3),
- Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung einer Ganztagsschule (§ 23 Abs. 1 Satz 1) oder eines Ganztagsschulzugs (§ 23 Abs. 5 Satz 1),
- die Zusammenarbeit mit anderen Schulen (§ 25 Abs. 1),
- das Führen der Eingangsstufe (§ 6 Abs. 4 Satz 1) und das Führen des 3. und 4. Schuljahrgangs als pädagogische Einheit (§ 6 Abs. 4 Satz 3),
- die Vorschläge an die Schulbehörde zur Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters (§ 45 Abs. 1 Satz 3), der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters (§ 52 Abs. 3 Satz 1) sowie anderer Beförderungsstellen (§ 52 Abs. 3 Satz 2),
- die Abgabe der Stellungnahmen zur Herstellung des Benehmens bei der Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters (§ 45 Abs. 2 Satz 1 und § 48 Abs. 2 Satz 1) und bei der Besetzung der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters (§ 52 Abs. 3 Satz 3),
- die Form, in der die Oberschule geführt wird (§ 10a Abs. 2 Satz 1), und darüber, in welchen Fächern und Schuljahrgängen der Oberschule der Unterricht jahrgangsbezogen und in welchen er schulzweigspezifisch erteilt wird,
- die Ausgestaltung der Stundentafel,
- Schulpartnerschaften,
- die von der Schule bei der Namensgebung zu treffenden Mitwirkungsentscheidungen (§ 107),
- Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung von Schulversuchen (§ 22),
- Vorschläge der berufsbildenden Schulen an den Schulträger für Anträge auf Genehmigung schulorganisatorischer Entscheidungen sowie”
- Grundsätze für:
a) Die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Grundschulen
b) die Durchführung von Projektwochen
c) die Werbung und das Sponsoring in der Schule und
d) die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3
Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung. Will die Gesamtkonferenz von den Entwürfen des Schulvorstandes für das Schulprogramm oder für die Schulordnung abweichen, so ist das Benehmen mit dem Schulvorstand herzustellen.
Gremien
Mitglieder der Gesamtkonferenz sind
mit Stimmrecht:
a) die Schulleiterin oder der Schulleiter,
b) die weiteren hauptamtlich oder hauptberuflich an der Schule tätigen Lehrkräfte,
c) so viele Vertreterinnen oder Vertreter der anderen Lehrkräfte, wie vollbeschäftigte Lehrkräfte nötig wären, um den von den anderen Lehrkräften erteilten Unterricht zu übernehmen,
d) die der Schule zur Ausbildung zugewiesenen Referendarinnen und Referendare, Anwärterinnen und Anwärter,
e) die hauptamtlich oder hauptberuflich an der Schule tätigen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
f) eine Vertreterin oder ein Vertreter der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in einem Beschäftigungsverhältnis zum Land stehen,
g) eine Vertreterin oder ein Vertreter der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in einem Beschäftigungsverhältnis zum Schulträger stehen,
h) in Gesamtkonferenzen mit
– mehr als 70 stimmberechtigten Mitgliedern nach den Buchstaben a bis d je 18,
– 51 bis 70 stimmberechtigten Mitgliedern nach den Buchstaben a bis d je 14,
– 31 bis 50 stimmberechtigten Mitgliedern nach den Buchstaben a bis d je zehn,
– 11 bis 30 stimmberechtigten Mitgliedern nach den Buchstaben a bis d je sechs,
– bis zu 10 stimmberechtigten Mitgliedern nach den Buchstaben a bis d je vier
Vertreterinnen oder Vertreter der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler;
beratend:
a) die nicht stimmberechtigten Lehrkräfte,
b) eine Vertreterin oder ein Vertreter des Schulträgers,
c) je zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, sofern die Schule eine Berufsschule ist oder eine solche umfasst.
Leitung
Die Schulleiterin ist Vorgesetzte und der Schulleiter ist Vorgesetzter aller an der Schule tätigen Personen, besucht und berät die an der Schule tätigen Lehrkräfte im Unterricht und trifft Maßnahmen zur Personalwirtschaft einschließlich der Personalentwicklung. Sie oder er sorgt für die Einhaltung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften und der Schulordnung.
Sitzungshäufigkeit
2x im Schuljahr
Auftrag
Die Gesamtkonferenz entscheidet, soweit nicht die Zuständigkeit einer Teilkonferenz oder einer Bildungsgangs- oder Fachgruppe gegeben ist, über
- das Schulprogramm,
- die Schulordnung,
- die Geschäfts- und Wahlordnungen der Konferenzen und Ausschüsse,
- den Vorschlag der Schule nach § 44 Abs. 3 sowie
- Grundsätze für
a) Leistungsbewertung und Beurteilung und
b) Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung
Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet die Gesamtkonferenz über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule.
Themen / Beschlüsse
Für Fächer oder Gruppen von Fächern richtet die Gesamtkonferenz Fachkonferenzen ein. Diese entscheiden im Rahmen der Beschlüsse der Gesamtkonferenz über die Angelegenheiten, die ausschließlich den jeweiligen fachlichen Bereich betreffen, insbesondere die Art der Durchführung der Lehrpläne und Rahmenrichtlinien (§ 122 Abs. 1 und 2) sowie die Einführung von Schulbüchern.
Bei Angelegenheiten, die nicht ausschließlich den fachlichen Bereich einer Fachkonferenz betreffen, entscheidet die Gesamtkonferenz, welche Konferenz für die Angelegenheiten zuständig ist.
Die Gesamtkonferenz kann für weitere organisatorische Bereiche, insbesondere für Jahrgänge und Schulstufen, zusätzliche Teilkonferenzen einrichten. Diese entscheiden über Angelegenheiten, die ausschließlich den jeweiligen Bereich betreffen, sofern die Gesamtkonferenz sie ihnen übertragen hat.
Teilkonferenzen können ihren Vorsitzenden mit deren Einverständnis bestimmte Aufgaben ihrer Zuständigkeitsbereiche zur selbständigen Erledigung übertragen.
Den Teilkonferenzen gehören als Mitglieder mit Stimmrecht an:
mindestens je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler.
die in dem jeweiligen Bereich tätigen Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die Referendarinnen und Referendare sowie die Anwärterinnen und Anwärter, die in dem jeweiligen Bereich eigenverantwortlich Unterricht erteilen, und
Förderverein
Warum ein Förderverein?
Der Schulträger ist nicht in jeder Hinsicht zuständig für das vielfältige Engagement, welches an unserer Schule gelebt wird. Durch uns können kulturelle Bildung, Gemeinschaft fördernde Aktivitäten oder neue Ausstattung für die Fachbereiche gefördert werden. So manche Familie lebt mit wenig finanziellen Mitteln, fällt aber bei den Sozialleistungen durch das Raster und kann durch uns unbürokratisch eine angemessene Unterstützung erhalten.
Mitgliedschaft
Mit € 12,- pro Schuljahr – oder mehr – werden Sie Teil der solidarischen Gemeinschaft. Wir freuen uns über stille Mitglieder genauso wie über engagierte Menschen, die sich während der Schullaufbahn ihrer Kinder in die Vorstandsarbeit einbringen mögen. Der Vorstand besteht aus ganz „normalen“ Eltern, die sich neben ihren eigentlichen Berufen und Tätigkeiten vorgenommen haben die Schulzeit unserer Kinder noch ein bisschen schöner zu machen.
Der Vorstand
Sven Heitmann/ 1. Vorsitz; Sabine Wiesegart/ Kassenwart; Beate Thilo/ Schriftführerin; Astrid Csuraij/ 2. Vorsitz.
Unsere Ziele
Als Förderverein möchten wir vor allem das Engagement an der Schule mitfinanzieren und Teilhabe aller Schüler:innen sicherstellen.
So manche Vorhaben werden nicht durch den Schulträger finanziert und hier möchten wir zur Stelle sein: Lehrer:innen, Eltern, Schüler:innen – die ganze Schulgemeinschaft soll durch unsere finanzielle Unterstützung gestärkt und flankiert werden.
Förderung beantragen
Ganz einfach: Die Förderung kann direkt Online beantragt werden.
Mitglieder der Gesamtkonferenz sind
mit Stimmrecht:
a) die Schulleiterin oder der Schulleiter,
b) die weiteren hauptamtlich oder hauptberuflich an der Schule tätigen Lehrkräfte,
c) so viele Vertreterinnen oder Vertreter der anderen Lehrkräfte, wie vollbeschäftigte Lehrkräfte nötig wären, um den von den anderen Lehrkräften erteilten Unterricht zu übernehmen,
d) die der Schule zur Ausbildung zugewiesenen Referendarinnen und Referendare, Anwärterinnen und Anwärter,
e) die hauptamtlich oder hauptberuflich an der Schule tätigen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
f) eine Vertreterin oder ein Vertreter der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in einem Beschäftigungsverhältnis zum Land stehen,
g) eine Vertreterin oder ein Vertreter der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in einem Beschäftigungsverhältnis zum Schulträger stehen,
h) in Gesamtkonferenzen mit
– mehr als 70 stimmberechtigten Mitgliedern nach den Buchstaben a bis d je 18,
– 51 bis 70 stimmberechtigten Mitgliedern nach den Buchstaben a bis d je 14,
– 31 bis 50 stimmberechtigten Mitgliedern nach den Buchstaben a bis d je zehn,
– 11 bis 30 stimmberechtigten Mitgliedern nach den Buchstaben a bis d je sechs,
– bis zu 10 stimmberechtigten Mitgliedern nach den Buchstaben a bis d je vier
Vertreterinnen oder Vertreter der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler;
beratend:
a) die nicht stimmberechtigten Lehrkräfte,
b) eine Vertreterin oder ein Vertreter des Schulträgers,
c) je zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, sofern die Schule eine Berufsschule ist oder eine solche umfasst.
Leitung
Die Schulleiterin ist Vorgesetzte und der Schulleiter ist Vorgesetzter aller an der Schule tätigen Personen, besucht und berät die an der Schule tätigen Lehrkräfte im Unterricht und trifft Maßnahmen zur Personalwirtschaft einschließlich der Personalentwicklung. Sie oder er sorgt für die Einhaltung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften und der Schulordnung.
Sitzungshäufigkeit
2x im Schuljahr
Auftrag
Die Gesamtkonferenz entscheidet, soweit nicht die Zuständigkeit einer Teilkonferenz oder einer Bildungsgangs- oder Fachgruppe gegeben ist, über
- das Schulprogramm,
- die Schulordnung,
- die Geschäfts- und Wahlordnungen der Konferenzen und Ausschüsse,
- den Vorschlag der Schule nach § 44 Abs. 3 sowie
- Grundsätze für
a) Leistungsbewertung und Beurteilung und
b) Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung
Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet die Gesamtkonferenz über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule.
Themen / Beschlüsse
Für Fächer oder Gruppen von Fächern richtet die Gesamtkonferenz Fachkonferenzen ein. Diese entscheiden im Rahmen der Beschlüsse der Gesamtkonferenz über die Angelegenheiten, die ausschließlich den jeweiligen fachlichen Bereich betreffen, insbesondere die Art der Durchführung der Lehrpläne und Rahmenrichtlinien (§ 122 Abs. 1 und 2) sowie die Einführung von Schulbüchern.
Bei Angelegenheiten, die nicht ausschließlich den fachlichen Bereich einer Fachkonferenz betreffen, entscheidet die Gesamtkonferenz, welche Konferenz für die Angelegenheiten zuständig ist.
Die Gesamtkonferenz kann für weitere organisatorische Bereiche, insbesondere für Jahrgänge und Schulstufen, zusätzliche Teilkonferenzen einrichten. Diese entscheiden über Angelegenheiten, die ausschließlich den jeweiligen Bereich betreffen, sofern die Gesamtkonferenz sie ihnen übertragen hat.
Teilkonferenzen können ihren Vorsitzenden mit deren Einverständnis bestimmte Aufgaben ihrer Zuständigkeitsbereiche zur selbständigen Erledigung übertragen.
Den Teilkonferenzen gehören als Mitglieder mit Stimmrecht an:
- die in dem jeweiligen Bereich tätigen Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
- die Referendarinnen und Referendare sowie die Anwärterinnen und Anwärter, die in dem jeweiligen Bereich eigenverantwortlich Unterricht erteilen, und
- mindestens je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler.
Organigramm
Jahrgangsteams
5
6
7
8
9
10
11
Jahrgang 5

Stephan Wege
Jahrgangsleiter 5
Sport, Biologie

Nicolai Sievert
Geschichte, English

Irina Kleinschmit von Lengefeld
Biologie, Deutsch, DSP

Ise Hand
Biologie, NW/Naturwissenschaften, Latein, DSP

Jan Göwecke
Deutsch, Geschichte

Inken Nupnau
Religion, Geschichte

Alexander Demitschew
Chemie, Mathe

Ulrike Reineke
NW/Naturwissenschaften, AWT

Elisabeth Schidda
Sport, Erdkunde

Maria Lütjohann-Smith
Kunst, Deutsch

Marjan Wetzel
Geschichte, Latein, GSL, Werte und Normen
Jahrgang 7

Arian Preusche
Jahrgangsleiter 7
Sport, We/No

Annika Roettig
English, Chemie, Mathe

Petra Langenbrink
Kunst, Englisch

Joline Stark
Biologie, Mathe

Kati Fritsch
Mathe, Biologie

Hannes Vatthauer
Geschichte

Lars Müller-Tornau
Sport, Deutsch

Claudia Kircher
Deutsch, Kunst

Jörn Kühl
Geschichte, Po/Wi
Jahrgang 8

Martin Thulke
Jahrgangsleiter 8
Geschichte, Sport

Jana Gläser
We/No, Erdkunde

Uwe Jahn
Englisch, Deutsch

Cathrin Fuhrken
Englisch, Kunst

Thorsten Schütt
GSW

René Kabacinski
Chemie, Erdkunde

Jasmin Liedtke
Englisch, Geschichte, Italienisch

Dr. Lukas Staden
We/No, Po/Wi

Christina Bullert
Kunst, Mathe

Kim Frenzel
Französisch, Sport
Jahrgang 9

Müzeyyen Pollman
Jahrgangsleiterin 9
Deutsch, Kunst

Kristina Lüdemann
Deutsch, Frasnzösich

Eike Peter Dittmers
Musik

Julia Cici
Mathe, Po/Wi

Nicolai Lente
Deutsch, Erdkunde

Nina Willing
Sport, Englisch

Jerry Hoffmann
Deutsch, Geschichte

Jana Marcinek
Mathe, Religion

Dr. Eckard Bolsinger
Po/Wi, We/No

Julia Buch
Biologie, Sport
Jahrgang 10

Susan Tews
Jahrgangsleiterin 10
Bio, Mathe

Sabrina Engert
Latein, Religion, DSP

Gesine Held
Kunst, Deutsch

Carsten Jungblut
Werken-Kunst, Sport, Deutsch

Tatjana Kröger
Englisch, Sport
SEG

Christian Rohlfing
Englisch, Musik, Deutsch

Anke Witt
Geschichte, Deutsch

Mareike Nikolaus
Wirtschaft, Mathe

Cornelius Dane
Mathe, Deutsch

Wiebke Lorey
Englisch, Po/Wi, GSL
Jahrgang 11

Gabriel Diaz Loo
Spanisch, Geschichte

Dr. Vera Gaide
Englisch, Religion

Mischa Goebel
Biologie, Chemie

Volker Simonsen
Erdkunde, Sport

Katrin Bockskopf
Deutsch, Französisch

Stefan Schlee
Spanisch, Politik-Wirtschaft

Lena Tscheuschner
Mathematik, Chemie
Jahrgang 6

Wiebke Rehl
Deutsch, Religion
Jahrgangsleiterin

Jan Maye
Biologie, Deutsch

Jule Dienert
Mathematik, Sport

Tahir Khan
Mathematik, Sport

Rebecka Prigge
Deutsch, Musik

Gregor Pastoors
Geschichte, Latein

Susann Emmerich
Latein, Biologie

Felix Koch Ramos
Chemie, Geschichte

Petra Redder
Mathematik, Deutsch

Jan Felix Cordes
Deutsch, Geschichte

Britta Wolgast
Religion, Sport
Förderschullehrkräfte

Ulrike Jöcks
Förderschullehrkraft

Jan Augustin
Förderschullehrkraft

Thomas Liebetanz
Förderschullehrkraft

Miriam Irmann
Förderschullehrkraft
Schulsozialarbeit

Sofian Messaoud
Sozialarbeiter

Andreas Kattenstroth
Sozialarbeiter

Maja Nippert
Sozialarbeiterin
Nichtlehrendes Personal
Die besten Sekretärinnen der Welt!

Frau Pomaska
Sekretariat

Frau Trowski
Sekretariat
Im Schulalltag sind Sie unsere verlässliche Stütze.

Siegmar Franke
Schul IT, Administrator

Stefan Otte
Schulassistent

Rame Samara
Hausmeister

Andrea Schneider
BOC / Berufs Orientierungs Center

Svenja Teltschow
Mensa

Claus Bitschkat
Hausmeister
Haben Sie noch Fragen?
Schreiben Sie uns!
Alle wichtige Informationen finden Sie hier auf unsere Homepage. Haben Sie noch Fragen oder wollen Sie einen Termin Vereinbaren? Dann Schreiben Sie uns und rufen Sie uns an.
Kontakt
04131 309-7300
info@igs.lueneburg.de
Graf-Schenk-von-Stauffenberg-Straße 1, 21337 Lüneburg
